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Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Der Text "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" - §3 Art 3 Satz 2 Grundgesetz.

Tag 02

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

– §3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz

Dieser kurze Satz ist ein Grundpfeiler für Inklusion in Deutschland. Er macht deutlich: Gleichberechtigung ist nicht nur ein schönes Ziel, sondern ein rechtlicher Anspruch. Jede Entscheidung, jede Gestaltung – sei es im Alltag, am Arbeitsplatz oder digital – sollte diese Perspektive mitdenken.


Es geht nicht um nette Extras, sondern um das, was jedem Menschen von Anfang an zusteht: Teilhabe, Zugang und Respekt.