Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Tag 02
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
– §3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz
Dieser kurze Satz ist ein Grundpfeiler für Inklusion in Deutschland. Er macht deutlich: Gleichberechtigung ist nicht nur ein schönes Ziel, sondern ein rechtlicher Anspruch. Jede Entscheidung, jede Gestaltung – sei es im Alltag, am Arbeitsplatz oder digital – sollte diese Perspektive mitdenken.
Es geht nicht um nette Extras, sondern um das, was jedem Menschen von Anfang an zusteht: Teilhabe, Zugang und Respekt.