Teilhabe ist ein Menschenrecht
Tag 14
Teilhabe ist ein Menschenrecht
Teilhabe ist ein Menschenrecht. Kein Extra.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) macht eines sehr deutlich:
Menschen mit Behinderungen sind nicht „mitgemeint“, sie haben die gleichen Rechte.
Auf Zugang. Auf Selbstbestimmung. Auf volle und wirksame Teilhabe – in Bildung, Arbeit, Gesellschaft und im digitalen Raum.
Inklusion ist damit keine Frage von gutem Willen oder Budget,
sondern eine rechtliche und gesellschaftliche Verpflichtung.
Gerade in digitalen Projekten heißt das:
Barrierefreiheit ist kein Bonus-Feature.
Sie ist Voraussetzung dafür, dass Rechte überhaupt wahrgenommen werden können.
Die UN-BRK erinnert uns daran, worum es wirklich geht:
Nicht um Anpassung von Menschen – sondern um Anpassung von Systemen.
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